Gegen die Gebührenverfügung vom 28. Oktober 2004 wurde am 22. November 2004 Einsprache (Vernehmlassungsbeilage 8) erhoben. Mit Entscheid vom 3. Februar 2005 (Vernehmlassungsbeilage 9) wurde die Einsprache abgewiesen. Der Einspracheentscheid ist am 2. März 2005 in Rechtskraft erwachsen (Protokollauszug des Gemeinderates Q. vom 28. Juli 2005 [Vernehmlassungsbeilage 4]).