Gleichzeitig wurde festgehalten, dass für den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen eine Anschlussgebühr von 3.5 % des Bauwertes der angeschlossenen Liegenschaft zu leisten sei. Die Anschlussgebühr werde um 25 % ermässigt, wenn das Dachwasser direkt und vorschriftsgemäss in einen Vorfluter abgeleitet oder versickert werde. Die Kanalisationsanschlussgebühr werde der Bauherrschaft nach Bekanntgabe der Bausumme mit separater Verfügung in Rechnung gestellt. A.2. Mit Beschluss vom 28. Oktober 2004 wurden folgende Gebühren verfügt (Protokollauszug des Gemeinderats Q. vom 28. Oktober 2004 [Vernehmlassungsbeilage 2]):