5.2. In Berücksichtigung der aufgeführten Rechtsprechung ist vorliegend der Schätzwert der AGV auf den Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungspflicht zu indexieren, also auf den Anschlusszeitpunkt. Für den von der Gemeinde gewählten Zwischenwert des Zeitpunkts der Fertigstellung der Baute lassen sich dagegen weder im kantonalen Recht noch in der Literatur Belege finden. Rekursgericht im Ausländerrecht 2010 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 327 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht