An der Verhandlung wurde den Parteien aber dargelegt, dass der Gebäudeversicherungswert auf den Anschlusszeitpunkt rückindexiert werden müsse, was von diesen akzeptiert wurde (SKE 4-EB.2001.50018 vom 20. August 2002 in Sachen M.T. gegen EG W., Erw. 4.). 2010 Erschliessungsabgaben 323