Wenn der Vorteil darin erblickt wird, dass die Liegenschaft durch den Anschluss an Wert zunimmt, so kann für den Gebäudewert nur der Zeitpunkt des Anschlusses massgebend sein und nicht der spätere Zeitpunkt der Schatzung, der von allerlei Zufälligkeiten abhängt (Anzeige an das Versicherungsamt, Arbeitsbelastung der Kreisschätzer u. dgl.). Es fehlt jeder auch nur einigermassen zureichende Grund dafür, dass z.B. bei zwei an sich baulich gleichwertigen Liegenschaften, die gleichzeitig angeschlossen worden sind, die Höhe der Abgabe verschieden ist, weil die Schatzung nicht im gleichen Zeitpunkt erfolgt ist" (AGVE 1972, S. 299; grundsätzlich bestätigt in AGVE 1978, S. 163;