4.6. Am 24. Februar 2011 teilte der Gemeinderat den Beschwerdeführern mit, dass er den Einigungsvorschlag nicht akzeptiere, an seinem eigenen vom 21. Dezember 2010 aber unverändert festhalte. Dieses Schreiben wurde der Schätzungskommission in Kopie zugeschickt (Eingang 28. Februar 2011). 4.7. Ebenfalls am 28. Februar 2011 ging ein von allen Beschwerdeführern unterzeichnetes Schreiben vom 27. Januar 2011 beim Gericht ein, mit dem -5-