4.5. Der Gemeinderat Q. bestätigte mit Schreiben vom 1. Februar 2011 den Eingang des Gegenvorschlags. Zudem sei ihm von den Beschwerdeführern mitgeteilt worden, dass sie ihrem Vertreter das Mandat entzogen hätten. Der Gemeinderat ersuchte um Fristerstreckung, weil er infolge Ferienabwesenheiten nicht beschlussfähig sei und über den Gegenvorschlag daher nicht entscheiden könne. Die Frist wurde wunschgemäss verlängert (Schreiben vom 2. Februar 2011).