4.2. Mit Schreiben vom 13. Januar 2011 forderte der Gemeinderat die Schätzungskommission auf, das Verfahren fortzusetzen. Er habe dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführer einen Einigungsvorschlag unterbreitet, von diesem aber keine Antwort erhalten. Das Gericht werde ersucht, die Gegenseite vorab anzuhören. Der Gemeinderat halte sein Angebot weiterhin aufrecht. 4.3. Antragsgemäss räumte der Präsident der Schätzungskommission dem Vertreter der Beschwerdeführer eine letzte Frist ein, um sich zum Vorschlag des Gemeinderats oder zum weiteren Vorgehen zu äussern (Schreiben vom 18. Januar 2011).