3.2. Der Gemeinderat Q. nahm mit Protokollauszug vom 26. Oktober 2009 Stellung zu den Begehren und beantragte deren Abweisung. Der Vertreter der Beschwerdeführer replizierte innert mehrfach erstreckter Frist. Er hielt an den Anträgen fest (Eingabe vom 25. Januar 2010). Der Gemeinderat Q. duplizierte am 15. Februar 2010. Auch er hielt an seinem Standpunkt fest. Er beantragte, die in den Schriften mehrfach erwähnten Eheleute J. und F., die sich im Verfahren nicht hätten äussern können, zu befragen.