2.2. Gegen die verfügten Beiträge liessen A., B., das Ehepaar D. und der I. am 9. März 2009 beim Gemeinderat Einsprache erheben. Der I. zog seine Einsprache mit Schreiben vom 22. März 2009 zurück. Auf die Durchführung einer Einigungsverhandlung verzichtete der Gemeinderat mit Einverständnis des damaligen Vertreters der verbleibenden Einsprecher. Die Sammeleinsprache wurde mit Entscheid vom 22. Juni 2009 abgewiesen (Protokollauszug [Beilage 1 zur Beschwerde]).