1. 1.1. Am 2. Juni 2003 erteilte der Gemeinderat Q. A. die Baubewilligung für die Erschliessung "XY". Darin war auch die Erneuerung der Kanalisationsleitung in der X-Strasse enthalten. Der Bauherr hatte sich bereit erklärt, das Kanalisationsstück auf eigene Kosten zu erstellen (Baubewilligung vom 2. Juni 2003 [Beilage 7 zur Vernehmlassung]; Schreiben A. vom 26. Mai 2003 [Beilage 8]).