Die Höhe der Reduktion richtet sich nach dem Prozentsatz, um den die Investitionseinnahmen der Jahre 2012- 2020 zu senken wären, damit Ende 2020 ein Überschuss in der maximal zulässigen Höhe resultiert. Die Einnahmen des Jahres 2011 können nicht mehr gesenkt werden, weshalb sie unberücksichtigt bleiben. Eine rechnerische Reduktion der Investitionen der Jahre 2012- 2020 um 20 % ergibt einen Endbestand (Überschuss) von Fr. 1'075'049.— (…). Dieser Betrag liegt in der zulässigen Bandbreite für Reserven.