Damit ist das Kostendeckungsprinzip verletzt. Dieser Befund wird noch durch den Umstand bestätigt, dass die Benützungsgebühr per 23. November 2009 von Fr. 2.60/m3 auf Fr. 1.90/m3 gesenkt wurde, obwohl die Betriebsrechnung in Zukunft voraussichtlich defizitär sein wird (…). 7.12.3. Die Kanalisationsanschlussgebühren für das Zentrum M. sind demzufolge zu reduzieren. Die Höhe der Reduktion richtet sich nach dem Prozentsatz, um den die Investitionseinnahmen der Jahre 2012- 2020 zu senken wären, damit Ende 2020 ein Überschuss in der maximal zulässigen Höhe resultiert.