Im Vergleich mit den maximal zulässigen Reserven ist der Endstand 2020 ohne Berücksichtigung des Aktienanteils (…) unproblematisch. Nach Aufaddierung des Aktienpakets in der Abwasserrechnung, liegt der Endbestand 2020 mit Fr. 4'988'897.— jedoch deutlich über der vom Bundesgericht skizzierten Reservelimite. In der Abwasserkasse liegen im massgeblichen Zeitpunkt rund Fr. 3'500'000.— zu viel. Damit ist das Kostendeckungsprinzip verletzt.