B.3. Mit Protokollauszug vom 12. Dezember 2005 beschloss der Gemeinderat R., die offenen Gebührenrechnungen für die Liegenschaft an der M. Strasse für die Zeit vom 1. Oktober 2001 bis 30. September 2005 dem Eigentümer W. in Rechnung zu stellen. Aus den Erwägungen