A. W. ist Eigentümer einer Liegenschaft an der M. Strasse in R. Dieses Haus war in der Zeit vom 15. November 1998 bis 30. September 2005 an die Eheleute E. P. und M. P. vermietet. B.1. In der Zeit vom 16. Dezember 2002 bis 29. November 2004 wurden M. P. für das Objekt "M. Strasse" in R. von der Finanzverwaltung Benützungsgebühren für Wasser und Abwasser in Rechnung gestellt. B.2. Am 17. November 2005 wurde W. von der Finanzverwaltung Benützungsgebühren für Wasser und Abwasser in Rechnung gestellt. Als Kunde wurde auf der Rechnung Frau M. P. aufgeführt. B.3.