Die Erschliessungskosten würden umgerechnet eine Belastung von 39.60/m² ausmachen, was einen Preis von Fr. 222.90/m² für erschlossenes Bauland ergebe und für die schöne Lage sehr günstig sei. Ein Vergleich mit dem Bauland der Gemeinde H. im „Gebiet S.“, wo der erschlossene Boden Fr. 250-275/m² koste und beim Bau ebenfalls die ordentlichen Anschlussgebühren geschuldet werden, zeige, dass die Beschwerdeführer korrekt und keineswegs ungleich behandelt worden seien. 6.2. Der in Art. 8 Abs. 1 BV gewährleistete Grundsatz der Rechtsgleichheit besagt, dass Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich zu behandeln ist.