Es handle sich um bisher unerschlossenes Land, welches demzufolge auch zu einem günstigeren Baulandpreis erworben worden sei. Den Beschwerdeführern sei bekannt gewesen, dass sie mit Erschliessungsbeiträgen zu rechnen hatten, und sie hätten diesen auch zugestimmt. Der Preis, zu welchem die Beschwerdeführer das unerschlossene Bauland auf der Parzelle 311 erworben hätten, entspreche Fr. 183.30/m². Die Erschliessungskosten würden umgerechnet eine Belastung von 39.60/m² ausmachen, was einen Preis von Fr. 222.90/m² für erschlossenes Bauland ergebe und für die schöne Lage sehr günstig sei.