6.1.1. Die Beschwerdeführer sehen die Verletzung des Gleichbehandlungsgebots darin, dass die Gemeinde ihnen neben den Anschlussgebühren auch Perimeterbeiträge in Rechnung stellte. Dies sei ungerecht, denn Eigentümer, die an einer erschlossenen Gemeindestrasse eine Baute erstellten, würden nicht zur Bezahlung von Erschliessungsbeiträgen verpflichtet, sondern müssten lediglich Anschlussgebühren bezahlen. Bei der Erstellung eines Bauwerks seien die Anschlussgebühren bei Bezahlung der Perimeterbeiträge deshalb entsprechend zu reduzieren. Dies sei in anderen Gemeinden auch üblich. 2007 Erschliessungsabgaben 301