77 Kumulative Erhebung von Anschlussgebühren und Perimeterbeiträgen - Eine Reduktion der Anschlussgebühren bei gleichzeitiger Erhebung von Perimeterbeiträgen ist weder nach kantonalem Recht noch nach Bundesrecht vorgesehen und liegt im Ermessen der Gemeinde (Erw. 6.3.) - Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots gegenüber Eigentümern, welche nur Anschlussgebühren zu leisten haben (Erw. 6.4.) Aus dem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 23. Oktober 2007 in Sachen H. und G. S. gegen Einwohnergemeinde H. Aus den Erwägungen