Es geht nicht an, für ein rechtswidriges Handeln auch noch finanziell belohnt zu werden, indem eine – jedenfalls formell – rechtswidrige Nutzung vorderhand zugelassen wird. Es bestünde sonst für die übrigen Rechtsunterworfenen überhaupt kein vernünftiger Grund mehr, sich an den ordentlichen Weg eines Bewilligungsverfahrens zu halten; während der Dauer des vorliegen- 384 Verwaltungsbehörden 2019