Gemäss den Grundbuchauszügen der Parzellen bbb und aaa fehlt das erforderliche Grenzbaurecht in Form einer Dienstbarkeit gegenüber der Parzelle ccc, so dass die Parkfelder 5, 8 und 9 nicht bewilligt werden können. Das hat zur Folge, dass von den ausgewiesenen 22 Parkfeldern insgesamt 4 entfallen, 18 bewilligungsfähige verbleiben und selbst der von der Beschwerdeführerin errechnete minimale Pflichtparkfeldbedarf von 21 nicht erfüllt werden kann. Somit steht auch die ungenügende Anzahl Fahrzeugabstellplätze der Erteilung einer Baubewilligung entgegen. 4. Antrag auf Augenscheinsverhandlung