a BauG reduzierten Strassenabstand vorsehen. Grenzabstände können aber gemäss § 39 BNO nur mittels Dienstbarkeitsvertrag reduziert oder aufgehoben werden, weshalb eine blosse schriftliche Zustimmung gemäss § 20 Abs. 2 Satz 2 BauV nicht genügen würde. Gemäss den Grundbuchauszügen der Parzellen bbb und aaa fehlt das erforderliche Grenzbaurecht in Form einer Dienstbarkeit gegenüber der Parzelle ccc, so dass die Parkfelder 5, 8 und 9 nicht bewilligt werden können.