Im Baugesuchsentscheid vom 20. Dezember 2021 gibt der Gemeinderat C. auf Seite 17 bei einer Reduktion auf 70 % einen korrigierten Parkfelderbedarf von 24–30 an, während im Bauprojekt nur 22 Parkfelder aufgeführt sind (act. 28). Welche Parkplatzbedarfsberechnung zutreffend ist und ob mindestens 21 oder 24 Parkfelder für die Erteilung einer Baubewilligung erforderlich sind, kann aber letztlich offen bleiben, da die in den Baugesuchsplänen ausgewiesenen 22 Parkfelder teilweise nicht bewilligt werden können, so dass letztlich weniger als 21 rechtmässig realisierbare Parkfelder anrechenbar sind.