70 % vorgesehen, was einen Pflichtfeldbedarf von 21–26 ergab. Der Gemeinderat C. beziehungsweise die mit der Baugesuchsbearbeitung beauftragte Person korrigierte diese Berechnung im Mobilitätskonzept von Hand auf 24–30 Parkfelder, weil sie offenbar von einer höheren Bruttogeschossfläche ausging. Im Baugesuchsentscheid vom 20. Dezember 2021 gibt der Gemeinderat C. auf Seite 17 bei einer Reduktion auf 70 % einen korrigierten Parkfelderbedarf von 24–30 an, während im Bauprojekt nur 22 Parkfelder aufgeführt sind (act. 28).