Basierend auf der Geschossfläche ergab sich ein Parkfelderbedarf von 23,6, basierend auf den Wohneinheiten ein solcher von 30,8. Nach der Rundungsregel der SN 640 281 ist das Total des Bedarfs für Gewerbe und Wohnen auf das nächste ganze Parkfeld aufzurunden, das ergibt somit 28–35 Parkfelder (und nicht 27–34, wie in der Parkfeldberechnung der Bauherrschaft ersichtlich ist). Aufgrund der vorhandenen Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr zwischen Typ C und D und der beabsichtigten autoreduzierten Wohnnutzung hatte die K. AG bei den Parkfeldern für das Gewerbe und das Wohnen, nicht aber bei den Besucherparkfeldern eine Reduktion auf