Die Bauparzellen aaa und bbb liegen gemäss dem von der Gemeindeversammlung C. am (…) beschlossenen und vom Regierungsrat am (…) genehmigten Bauzonenplan in der Zentrumszone. Gemäss § 10 Abs. 1 der zusammen mit dem Zonenplan beschlossenen und genehmigten Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde C. dient die Zentrumszone der baulichen Erneuerung, Aufwertung und Stärkung des Zentrums. Sie ist bestimmt für Wohnen, private und öffentliche Gewerbeund Dienstleistungsbetriebe, Restaurants und Verkaufsgeschäfte. Das Bauprojekt entspricht unbestrittenermassen diesem Zonenzweck.