Erheblich ist dagegen die Nutzungsintensivierung und die dafür erforderliche Investition im Gebäudeteil ausserhalb des Kantonsstrassenabstands, soll doch das Gebäude im Innern ausgekernt und praktisch neu gebaut werden, wofür die Beschwerdeführerin geschätzte Kosten von Fr. 2'000'000.– deklariert hat. Derart hohe Investitionen haben erfahrungsgemäss zur Folge, dass das renovierte Gebäude zwecks Amortisation der Investition noch möglichst lange genutzt wird, was eine Perpetuierung des rechtswidrigen Zustands und damit eine Verstärkung der Rechtswidrigkeit zur Folge hat.