Der heutige Strassenabstand bleibt unverändert. Im Hauptgebäude Nr. E auf Parzelle aaa ist innerhalb des Kantonsstrassenabstands nicht einmal eine Umnutzung vorgesehen, soll dieser Gebäudeteil doch unverändert einer gewerblichen Nutzung dienen und nicht in Wohnraum umgebaut werden. Die geringfügigen optischen Veränderungen der Fassaden sind ausserhalb des Kantonsstrassenabstands vorgesehen und hinsichtlich der Interessen der Kantonsstrasse irrelevant.