Der geplante Umbau und die Umnutzung sehen auch Anpassungen an der Fassade, zusätzliche Dachfenster sowie neue Balkone auf der Südseite vor. Das eingeschossige Gebäude Nr. F mit einer Grundfläche von 277 m2 auf der benachbarten und ebenfalls in der Zentrumszone gelegenen Parzelle bbb wurde von ehemaligen I-Haus. "V." als K-Raum genutzt. Es weist entgegen der Angabe in der abweisenden Verfügung der AfB vom 6. Oktober 2021 nicht einen Kantonsstrassenabstand von rund 2 m, sondern von ca. 4 m auf, ist doch der gemäss § 111 Abs. 1 lit.