Mit Replik vom 15. Juni 2022 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Beschwerdebegehren fest. Der Gemeinderat C. erstattete am 2. August 2022 eine Duplik und erneuerte seinen Antrag auf kostenfällige Beschwerdeabweisung. Die Abteilung Tiefbau BVU liess sich am 25. August 2022 ebenfalls erneut vernehmen und beantwortete verschiedene Fragen des Rechtsdiensts des Regierungsrats zur Erschliessung und zum geplanten Ausbau der Kantonsstrasse im Bereich des strittigen Bauprojekts. Ebenfalls am 25. August 2022 reichte auch die AfB eine die Beschwerde ablehnende Duplik ein. Die A. GmbH sah sich dadurch zu einer am 24. Oktober 2022 verfassten Triplik veranlasst.