Am 18. März 2022 liess sich die Abteilung Tiefbau BVU zur Beschwerde dahingehend vernehmen, das Bauprojekt verstärke die Rechtswidrigkeit der bestehenden Bauten und sei daher nicht zu bewilligen. Mit Beschwerdeantwort vom 29. März 2022 beantragte auch der Gemeinderat C., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H., T., dass die Beschwerde abzuweisen sei. Den gleichen Antrag stellte die AfB mit ihrer Beschwerdeantwort vom 29. März 2022. Die beiden Parteien, welche im erstinstanzlichen Verfahren Einwendungen erhoben hatten, verzichteten auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren. Mit Replik vom 15. Juni 2022 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Beschwerdebegehren fest.