vom 23. Juli 2021 bis 23. August 2021 nach, während der zwei Einwendungen erhoben wurden. B. Da das Bauprojekt den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur Kantonsstrasse (K) O nicht einhält, überwies der Gemeinderat C. das Baugesuch zwecks Einholung der kantonalen Zustimmung an die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU; nachfolgend: AfB). Mit Verfügung vom 6. Oktober 2021 verweigerte die AfB die kantonale Zustimmung und wies das Baugesuch ab.