In Gutheissung der Beschwerde wird die Baubewilligung des Gemeinderats Q._____ vom 14. Dezember 2023 aufgehoben. 2. a) Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 2'000.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 697.70, insgesamt Fr. 2'697.70, werden der Bauherrschaft C._____ GmbH auferlegt. b) Den Beschwerdeführenden A._____ und B._____ wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 2'000.– aus der Staatskasse zurückerstattet. 3. a) Die Einwohnergemeinde Q._____ wird verpflichtet, den Beschwerdeführenden A._____ und B._____ eine Parteikostenentschädigung von Fr. 3'450.– zu bezahlen. b)