_ abhängig und hat das streitbetroffene Baugesuch nicht als externe Bauverwaltung materiell bearbeitet. Der Fachbericht wurde somit von einer unabhängigen Fachperson im Sinn von § 40 Abs. 1 BauV erstellt. 8. Zusammenfassung und Kosten 8.1 Nach dem Gesagten und unter Berücksichtigung der Akten kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass das strittige Bauprojekt die massgeblichen Bestimmungen hinsichtlich zulässige Anzahl Vollgeschosse nicht erfüllt und die kommunale Baubewilligung bereits aus diesem Grund aufzuheben ist.