_) als Auftraggeberin angewiesen ist. Hinzu kommt, dass der Gemeinderat zwei verschiedene Planungsbüros einsetzt und nicht seine gesamten Baugesuche durch eine einzige externe Bauverwaltung bearbeiten lässt, womit das von der Gemeinde Q._____ generierte Auftragsvolumen nochmals kleiner sein dürfte. Eine eigentliche finanzielle Abhängigkeit der D._____ AG von der Gemeinde Q._____ ist daher nicht ersichtlich. Nach dem Gesagten ist die D._____ AG weder organisatorisch noch finanziell von der Gemeinde Q._____ abhängig und hat das streitbetroffene Baugesuch nicht als externe Bauverwaltung materiell bearbeitet.