__ AG von der Gemeinde Q._____ vor. Auch in finanzieller Hinsicht kann aufgrund der Tätigkeit als externe Bauverwaltung nicht von einer Abhängigkeit der D._____ AG vom Gemeinderat gesprochen werden. Zwar liegt aufgrund der regelmässigen Geschäftsbeziehung eine gewisse Nähe vor. Die D._____ AG bietet neben der Tätigkeit als externe Bauverwaltung aber viele weitere Dienstleistungen an und verfügt über zahlreiche andere Kunden. Insofern besteht kein Hinweis, dass sie auf die vergleichsweise kleine Gemeinde Q._____ (Einwohnerzahl am 31. Dezember 2024: xx gemäss Website der Gemeinde Q._____) als Auftraggeberin angewiesen ist.