___ AG bearbeitet und beurteilt. Somit hat diese im vorliegenden Verfahren als externe Bauverwaltung der Gemeinde fungiert und es wäre unzulässig gewesen, den Fachbericht durch diese externe Bauverwaltung beurteilen zu lassen. Der Fachbericht wurde jedoch durch die D._____ AG erstellt, welche mit dem konkreten Baugesuch gerade nicht befasst war. Die D._____ AG war demnach in Bezug auf das konkrete Baugesuch nicht als externe Bauverwaltung für die Prüfung des Baugesuchs zuständig. Insofern liegt im konkreten Fall keine organisatorische Abhängigkeit der D._____ AG von der Gemeinde