Praxisgemäss hätten deshalb auch Organe der Gemeinde wie die Baukommission oder Stadtplaner für den Fachbericht eingesetzt werden können. In seiner heutigen Fassung verlange § 40 Abs. 1 BauV generell "eine unabhängige Fachperson", und zwar ohne die Einschränkung auf die Unabhängigkeit gegenüber der Bauherrschaft. Die Fachperson müsse also auch von der Gemeinde unabhängig sein, denn gerade bei Arealüberbauungen wirke die Gemeinde oft in einer frühen Phase mit. Es fehle daher der gemäss § 40 Abs. 1 BauV notwendige Fachbericht einer unabhängigen Fachperson (vgl. Beschwerde, S. 9, act. 64). 7.3