Die Beschwerdeführenden machen geltend, der Fachbericht sei entgegen der Bestimmung von § 40 Abs. 1 BauV nicht von einer unabhängigen Fachperson erstellt worden. Die Gemeinde Q._____ führe keine eigene Bauverwaltung, stattdessen engagiere sie zwei externe Bauverwaltungen. Der Fachbericht sei von der D._____ AG erstattet worden, während das Baugesuch durch die E._____ AG (ehemals F._____) bearbeitet worden sei. Beide Unternehmungen stünden in einer engen (finanziellen) Verbindung und faktisch auf der Lohnliste der Gemeinde Q._____.