7 von 10 Gebäudeteile vor, was durch den "Knick" und die unterschiedlichen Geländehöhen bedingt ist. Dies führt jedoch nicht zu einer optischen Verselbstständigung der betreffenden Baukörper. Die Stockwerke der beiden Gebäudeteile liegen optisch auf denselben Höhen. Dies wird unterstrichen durch die Brüstungen der Balkone, welche über den Knick hinweg auf beiden Gebäudeteilen auf gleicher Höhe geführt werden und so die Gebäudeteile optisch zusätzlich verbinden.