Sowohl die Bauherrschaft als auch der Gemeinderat erachten die für die Annahme einer gestaffelten Bauweise erforderliche optische Verselbstständigung der Bauteile deshalb als gegeben. Zwar ist es zutreffend, dass das Gebäude in der Mitte einen "Knick" aufweist und zwei separate Eingänge bestehen, welche funktional zwei Gebäudeteile entstehen lassen. Dies allein genügt jedoch nicht, um eine Staffelung anzunehmen, müssen sich die Gebäudeteile hierfür doch optisch in einem gewissen Masse verselbstständigen. Entgegen den Auffassungen der Bauherrschaft und des Gemeinderats ist eine solche optische Verselbstständigung aus den Fassadenplänen jedoch gerade nicht ersichtlich.