Vielmehr fällt das gewachsene Terrain treppenförmig ab, wobei sich in der Mitte des südlichen Gebäudeteils ein Plateau bildet, welches nicht die gesetzlich geforderte Neigung aufweist. Auch im Bereich des südlichen Gebäudeteils weist das gewachsene Terrain somit keine Hangneigung von mehr als 10 % über den gesamten Grundriss auf. Nach dem Gesagten weist das geplante Gebäude somit weder über den gesamten Gebäudegrundriss noch bei einzelner Betrachtung beider Gebäudeteile eine Neigung von mehr als 10 % auf.