2 und 3 ergibt sich zwar noch eine Neigung des gewachsenen Terrains von 10,77 %. Zu beachten ist jedoch, dass diese beiden – letztlich zufällig gewählten – Messpunkte distanzmässig relativ weit auseinander liegen. Auch an dieser Stelle würde sich keine Neigung von mehr als 10 % mehr ergeben, würden die Messpunkte nur minimal näher beisammen liegen. Daraus ist ersichtlich, dass im Bereich des südlichen Gebäudeteils ebenfalls keine eigentliche Hanglage vorliegt. Vielmehr fällt das gewachsene Terrain treppenförmig ab, wobei sich in der Mitte des südlichen Gebäudeteils ein Plateau bildet, welches nicht die gesetzlich geforderte Neigung aufweist.