Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, dass nicht auf dem gesamten Gebäudegrundriss eine Neigung des gewachsenen Terrains von mehr als 10 % besteht. Betrachtet man den nördlichen und den südlichen Gebäudeteil separat, stellt sich das Bild wie folgt dar: Das gewachsene Terrain weist im Bereich des nördlichen Gebäudeteils an keiner Stelle eine Neigung von mehr als 10 % auf. Ebenso weist der südliche Gebäudeteil nur in zwei Bereichen die für eine Hanglage geforderte Neigung des gewachsenen Terrains auf. Hierbei handelt es sich um den nördlichen Bereich (Messpunkte Nrn. 1 und 2 beziehungsweise Nrn. 12 und 11) sowie um den Bereich des "Knicks" (Messpunkte Nrn. 3 und