Für die Bemessung der Hangneigung kann auf den Plan Situation Höhenlinien 1:500 (vgl. Kommunale Vorakten, Mappe Nr. 2, Dokument Nr. 6) und die dort festgehaltenen Messpunkte des gewachsenen Terrains abgestellt werden. Diese ergeben bezogen auf die jeweiligen Fassaden beziehungsweise Fassadenabschnitte die folgenden Neigungen des gewachsenen Terrains: Tabelle: Neigungen des gewachsenen Terrains