5 von 10 verselbstständigt habe. Vorliegend weise nicht der gesamte Grundriss eine Neigung von mehr als 10 % auf, sondern nur die südliche Haushälfte. In der nördlichen Hälfte liege das Gefälle ostseitig bei knapp über 7 % und westseitig unter 6 %. Ebenso liege keine Staffelung vor, es fehle an markant unterschiedlichen Gebäudevolumen, Proportionen oder versetzten Anordnungen der verschiedenen Gebäudeteile. Es handle sich um eine durchgehend einheitlich gestaltete Baute.