REGINA KIENER/BERNHARD RÜTSCHE/MATHIAS KUHN, Öffentliches Verfahrensrecht, 2. Auflage, Zürich/St. Gallen 2015, N 229). 4.3 Der Gemeinderat bestätigt, dass bereits der Entwurf des Entscheids vorgelegen habe, als die Stellungnahme der Beschwerdeführenden eingegangen sei. Die Stellungnahme der Beschwerdeführenden sei jedoch anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2023 geprüft worden. Da