Die Sitzung des Gemeinderats, anlässlich welcher über das Baugesuch entschieden wurde, habe jedoch ebenfalls am 14. Dezember 2023 – vermutlich abends – stattgefunden. Der Entscheid habe daher offensichtlich bereits im Entwurf vorgelegen, obwohl noch gleichentags mit dem Eingang einer Stellungnahme der Beschwerdeführenden habe gerechnet werden müssen. Diese sei dann auch nicht berücksichtigt worden, sondern es sei lediglich ergänzt worden, dass durch die Bauherrschaft ein kohärenter Plansatz einzureichen sei (vgl. Beschwerde, S. 5 f., act. 68 f.; Replik, S. 4, act. 146). 4.2