Die Beschwerdeführenden machen geltend, der Gemeinderat habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem dieser ihre Stellungnahme vom 13. Dezember 2023 nicht berücksichtigt habe. So sei die vom Gemeinderat gesetzte Frist zur Stellungnahme am 13. Dezember 2023 abgelaufen. Die Stellungnahme sei tags darauf, das heisst am 14. Dezember 2023, beim Gemeinderat eingegangen. Die Sitzung des Gemeinderats, anlässlich welcher über das Baugesuch entschieden wurde, habe jedoch ebenfalls am 14. Dezember 2023 – vermutlich abends – stattgefunden.